Bestatter in Peiting & im Pfaffenwinkel
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Kurz gesagt: Bestattung Nuscheler begleitet Bestattungen in Peiting. Die nächste Filiale liegt in Peißenberg, Hauptstraße 51b, Telefon 08803 63 99 37, im Sterbefall Tag und Nacht erreichbar. Der Markt unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof bei der Kapelle Maria Egg und den Neuen Friedhof am Bihlach. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre bei Erdbestattungen und 10 Jahre bei Urnen. Die Grabgebühr wird pro Jahr berechnet, beim Urnengrab sind das 570 Euro für die zehn Jahre, beim neutralen Urnengrab im Gemeinschaftsfeld 150 Euro. Die Gebühren des Marktes reichen wir ohne Aufschlag als durchlaufende Posten weiter.
Wenn in Peiting ein Mensch stirbt, genügt ein Anruf unter 08803 63 99 37. Wir holen den Verstorbenen ab, egal ob zu Hause, im Pflegeheim oder in der Klinik, und besprechen mit Ihnen in Ruhe, was jetzt zu tun ist, ohne dass Sie sich schon am ersten Tag für irgendetwas entscheiden müssen. Von Peißenberg nach Peiting sind es rund zehn Minuten. Die Wege zum Friedhofsamt im Rathaus am Hauptplatz und zu den Pfarrämtern sind kurz. Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung: wir organisieren die Beerdigung vollständig und begleiten Sie von der ersten Formalität bis zur Beisetzung.
Träger ist der Markt Peiting. Es gibt zwei Friedhöfe: den Alten Friedhof bei der Kapelle Maria Egg und den Neuen Friedhof am Bihlach. Beide haben ein eigenes Leichenhaus.
Die Satzung nennt zehn Grabarten: Familiengrabstätten, Einzelgrabstätten, Kindergrabstätten, Urnengrabstätten, Urnengrabstätten in der Urnengrabanlage, Urnengrabstätten unter Bäumen, neutrale Urnengrabstätten im Urnengemeinschaftsfeld, Urnennischen, die Grabstätte für still geborenes Leben und Ehrengrabstätten. Die Grabstätte für still geborenes Leben liegt im Alten Friedhof, sie wird vom Markt gepflegt und ist gebührenfrei. In der Abteilung IV des Alten Friedhofes an der Nordseite der Kapelle bestehen kostenfreie Grabstätten für Geistliche und Angehörige kirchlicher Institutionen.
Bei den Urnen lohnt der Blick ins Detail. In eine gewöhnliche Urnengrabstätte dürfen bis zu sechs Urnen einer Familie, in eine Urnennische bis zu drei Plätze in einer Stele über der Erde. Im neutralen Urnengrab im Gemeinschaftsfeld wird dagegen nur eine einzige Urne beigesetzt, die Oberfläche gestaltet und pflegt der Markt, Grabsteine sind dort nicht erlaubt. Auch in Einzel-, Kinder- und Familiengrabstätten dürfen Urnen beigesetzt werden, ebenfalls bis zu sechs.
Auf den gemeindlichen Friedhöfen werden Verstorbene beigesetzt, die bei ihrem Ableben in Peiting gewohnt haben, Inhaber eines Nutzungsrechts an einem belegungsfähigen Grab samt ihren Familienangehörigen, im Gemeindegebiet Verstorbene oder tot Aufgefundene, wenn eine ordnungsgemäße Bestattung anderweitig nicht sichergestellt ist, sowie Tot- und Fehlgeburten. Alle anderen brauchen eine besondere Erlaubnis der Friedhofsverwaltung im Einzelfall, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Anspruch besteht, klären wir das vor der Anmeldung mit dem Friedhofsamt.
Ein Punkt fällt bei der Bestattungsvorsorge auf: In Peiting ist der Vorerwerb eines Grabnutzungsrechts unabhängig von einem Todesfall nicht möglich. Der Markt kann in begründeten Ausnahmefällen davon abweichen. Wer sein Grab zu Lebzeiten sichern will, sollte das also frühzeitig ansprechen.
Peiting rechnet nach Jahren. Das klingt nach einer Kleinigkeit, entscheidet aber darüber, ob ein Preisvergleich mit dem Nachbarort überhaupt etwas taugt: die Grabgebühr entsteht mit der Zuteilung des Nutzungsrechts und wird für die Dauer der Ruhefrist im Voraus erhoben, während Schongau einen einmaligen Betrag für die ganze Ruhezeit ansetzt. Rechnet man beide auf ein Jahr herunter, liegen sie nah beieinander: eine Urnengrabstätte kostet in Peiting 57 Euro im Jahr, ein Urnenerdgrab in Schongau umgerechnet rund 52 Euro. Der Unterschied entsteht woanders, nämlich bei den Bestattungsgebühren.
Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre bei Erdbestattungen, 10 Jahre für Urnen und 6 Jahre bei Kindern unter sechs Jahren. Das Nutzungsrecht wird mindestens für die Dauer der Ruhefrist verliehen und kann danach wahlweise um 5, 10 oder 15 Jahre verlängert werden. Beim neutralen Urnengrab im Gemeinschaftsfeld geht das nicht.
In den Grabfeldern 1, 3, 5 und 6 des Neuen Friedhofs am Bihlach beträgt die Ruhefrist bei Erdbestattungen 30 Jahre. Dort gilt eine Sonderregel: die ersten fünfzehn Jahre werden zum vollen Satz berechnet, die restlichen fünfzehn zum halben. Eine Einzelgrabstätte ohne gemeindliches Fundament kostet dort also 967,50 Euro statt 645 Euro, eine Familiengrabstätte 1.755 Euro statt 1.170 Euro.
| Position | Pro Jahr | Für die Ruhefrist |
|---|---|---|
| Ruhefristen und Nutzungsrecht | ||
| Ruhefrist Erdbestattung | 15 Jahre | |
| Ruhefrist Erdbestattung in den Grabfeldern 1, 3, 5 und 6 am Bihlach | 30 Jahre | |
| Ruhefrist Urnen | 10 Jahre | |
| Ruhefrist Kinder unter sechs Jahren | 6 Jahre | |
| Verlängerung des Nutzungsrechts | wahlweise 5, 10 oder 15 Jahre | |
| Vorerwerb eines Grabnutzungsrechts | nicht möglich, Ausnahme nur in begründeten Einzelfällen | |
| Grabgebühren | ||
| Familiengrabstätte (Erdgrab), ohne gemeindliches Grabsteinfundament | 78 Euro | 1.170 Euro / 15 Jahre |
| Familiengrabstätte (Erdgrab), mit gemeindlichem Grabsteinfundament | 98 Euro | 1.470 Euro / 15 Jahre |
| Einzelgrabstätte (Erdgrab), ohne gemeindliches Grabsteinfundament | 43 Euro | 645 Euro / 15 Jahre |
| Einzelgrabstätte (Erdgrab), mit gemeindlichem Grabsteinfundament | 63 Euro | 945 Euro / 15 Jahre |
| Kindergrabstätte | 22 Euro | 132 Euro / 6 Jahre |
| Urnengrabstätte | 57 Euro | 570 Euro / 10 Jahre |
| Urnengrabstätte in der Urnengrabanlage | 62 Euro | 620 Euro / 10 Jahre |
| Urnengrabstätte unter Bäumen | 47 Euro | 470 Euro / 10 Jahre |
| Neutrale Urnengrabstätte im Urnengemeinschaftsfeld | 15 Euro | 150 Euro / 10 Jahre |
| Urnennische | 109 Euro | 1.090 Euro / 10 Jahre |
| Erdgräber in den 30-Jahre-Feldern am Bihlach (15 Jahre voll, 15 Jahre halber Satz) | ||
| Einzelgrabstätte ohne Fundament | 43 Euro | 967,50 Euro / 30 Jahre |
| Familiengrabstätte ohne Fundament | 78 Euro | 1.755 Euro / 30 Jahre |
| Bestattungsgebühren des Marktes | ||
| Grabherstellung, Erdbestattung Erwachsene | 421 Euro | |
| Grabherstellung, Urnenbeisetzung | 154 Euro | |
| Öffnen und Schließen einer Urnennische | 30 Euro | |
| Leichenhaus je angefangenem Tag, Erwachsene (max. 4 Tage) | 87 Euro | |
| Leichenhaus je angefangenem Tag, Urnen und Kinder bis 12 (max. 4 Tage) | 53 Euro | |
| Leichenkühlung je angefangenem Tag (max. 4 Tage) | 15 Euro | |
| Kostenpauschale Friedhofspersonal, Montag bis Freitag | 136 Euro | |
| Kostenpauschale Friedhofspersonal, Samstag, Sonntag, Feiertag | 205 Euro | |
| Leichenträger je Träger | 46 Euro | |
| Zuschlag für Bestattungen am Samstag, je Bestattung | 70 Euro | |
Die Ruhefristen und Grabarten stehen in der Friedhofssatzung des Marktes Peiting vom 03.04.2018, die Beträge in der Friedhofsgebührensatzung vom selben Tag, beide in Kraft seit 06.04.2018. Der Markt erhebt diese Gebühren, bei uns erscheinen sie getrennt als durchlaufende Posten. Einen Aufschlag zahlen Sie darauf nicht. Welche Bestattungsart und welche Grabform zu Ihnen passt, besprechen wir vorher, auch die Baum- und Waldbestattung.
Bestattung Nuscheler
Hauptstraße 51b, 82380 Peißenberg
Telefon: 08803 63 99 37
Kommen Sie vorbei oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
15 Jahre bei Erdbestattungen, 10 Jahre für Urnen und 6 Jahre bei Kindern unter sechs Jahren. In den Grabfeldern 1, 3, 5 und 6 des Neuen Friedhofs am Bihlach sind es bei Erdbestattungen 30 Jahre. Das Nutzungsrecht wird mindestens für die Dauer der Ruhefrist verliehen und kann anschließend um 5, 10 oder 15 Jahre verlängert werden.
Die Urnengrabstätte unter Bäumen kostet 47 Euro Grabgebühr im Jahr, für die zehnjährige Ruhefrist also 470 Euro. Damit liegt sie unter der gewöhnlichen Urnengrabstätte mit 570 Euro und deutlich unter der Urnennische mit 1.090 Euro. Dazu kommen die Bestattungsgebühren des Marktes und unsere Leistungen.
Ein Urnenplatz in einer gemeinsamen Anlage, der Reihe nach belegt, mit genau einer Urne je Stelle. Der Markt gestaltet und pflegt die Oberfläche, Grabsteine sind nicht erlaubt, und eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen. Mit 15 Euro im Jahr, also 150 Euro für die zehn Jahre, ist das die günstigste Grabform in Peiting. Die Frage dahinter ist eine andere: Brauchen Sie später einen bestimmten Ort zum Hingehen? Darüber sprechen wir vorher in Ruhe.
Grundsätzlich nicht. Die Friedhofssatzung schließt den Vorerwerb eines Grabnutzungsrechts unabhängig von einem Todesfall aus. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann der Markt eine Ausnahme bewilligen. Für die Bestattungsvorsorge heißt das: Wünsche und Kosten lassen sich vorher festhalten, den Grabplatz selbst können Sie in der Regel erst im Sterbefall sichern.
In eine Urnengrabstätte bis zu sechs Urnen einer Familie, sofern der Platz es zulässt. In einer Urnennische sind bis zu drei Plätze in einer Stele über der Erde vorgesehen. Urnen dürfen außerdem in Einzel-, Kinder- und Familiengrabstätten beigesetzt werden, ebenfalls bis zu sechs. Nur im neutralen Urnengrab und im Grab unter Bäumen bleibt es bei einer Urne.
Ja. Die Kostenpauschale des Friedhofspersonals steigt von 136 auf 205 Euro, und für die Träger kommen 70 Euro je Bestattung dazu. An Sonn- und Feiertagen gilt derselbe erhöhte Satz. Wenn der Termin flexibel ist, sagen wir Ihnen, was der Unterschied ausmacht.
Wir begleiten Beisetzungen und Trauerfeiern in Peiting und in der Umgebung, unter anderem in Herzogsägmühle, Birkland, Hohenpeißenberg und Peißenberg, Böbing, Rottenbuch und Schongau. Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, wir sind im ganzen Pfaffenwinkel für Sie unterwegs.