Bestattungsarten

Reerdigung

Bei der Reerdigung wird der Körper der verstorbenen Person in etwa 40 Tagen zu Erde. In Bayern ist das nicht zugelassen. Wir begleiten Sie trotzdem: mit dem Abschied im Oberland und der Überführung nach Schleswig-Holstein.

Auf einen Blick
  • Die verstorbene Person ruht etwa 40 Tage in einem geschlossenen Kokon auf Heu, Stroh und Blumen. Dabei wird der Körper zu Erde.
  • In Bayern ist die Reerdigung nicht zugelassen, auch die Erde darf hier nicht beigesetzt werden.
  • Die Anlagen stehen in Mölln und Kiel in Schleswig-Holstein. Beigesetzt wird die Erde in der Regel auf einem Friedhof in Schleswig-Holstein.
  • Den Abschied gestalten wir mit Ihnen im Oberland. Die Reerdigung selbst übernimmt MEINE ERDE, der Betreiber der Anlagen.
  • Die Plätze sind knapp. Halten Sie deshalb auch eine zweite Wahl fest.

Was ist eine Reerdigung?

Die Reerdigung ist eine eigene Bestattungsart neben Erd- und Feuerbestattung. Die verstorbene Person wird in einem verschlossenen Kokon auf Heu, Stroh und Blumen gebettet. Über die Zufuhr von Luft arbeiten Mikroorganismen so stark, dass die Temperatur im Kokon in den ersten Tagen auf über 70 Grad steigt. Nach etwa 40 Tagen ist aus dem Körper Erde geworden.

Knochenreste werden zerkleinert und untergemischt. Beigesetzt wird die Erde in einem Tuch aus Naturfaser, ohne Sarg und ohne Urne. Das Grab lässt sich später bepflanzen.

Reerdigung und Bayern

Bestattungsrecht ist Ländersache. Das bayerische Bestattungsgesetz nennt in Art. 1 Abs. 1 drei Formen: Erd-, Feuer- und Seebestattung. Die Reerdigung gehört nicht dazu. Das bayerische Gesundheitsministerium hat 2023 bekräftigt, dass sie hier nicht zulässig ist.

Schleswig-Holstein hat die Reerdigung am 18. Juni 2026 als dritte Bestattungsart in sein Gesetz aufgenommen, nach einer mehrjährigen Erprobung mit wissenschaftlicher Begleitung. Wer im Oberland eine Reerdigung wünscht, wird deshalb dorthin überführt. Beigesetzt wird die Erde in der Regel ebenfalls dort. In Bayern ist das nicht erlaubt.

Bayern

Reerdigungnicht zugelassen

Beisetzung der Erdenicht zugelassen

Abschied und Beratungbei uns im Oberland

Schleswig-Holstein

Reerdigungzugelassen seit 18. Juni 2026, Anlagen in Mölln und Kiel

Beisetzung der Erdezugelassen; in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern im Einzelfall, wenn der Friedhof zustimmt

Rechtsgrundlagen

Bayern. Art. 1 Abs. 1 Bestattungsgesetz (BestG), Gesetzestext.

Schleswig-Holstein. Änderung des Bestattungsgesetzes, Beschluss des Landtags vom 18. Juni 2026 (Drucksache 20/4398), Mitteilung des Landtags.

Stand: November 2026

So begleiten wir eine Reerdigung

Wir beraten Familien im Oberland auch zu Bestattungsarten, die außerhalb Bayerns stattfinden, etwa zur Seebestattung. Bei der Reerdigung sieht der Ablauf so aus:

  1. Erstes Gespräch

    Sobald Sie uns anrufen

    Wir klären, ob in den Anlagen ein Platz frei ist, und besprechen mit Ihnen die Grabstelle, in der Regel in Schleswig-Holstein.

  2. Abschied im Oberland

    In den ersten Tagen

    Wir versorgen die verstorbene Person, hüllen sie in ein Tuch und gestalten mit Ihnen den Abschied.

  3. Überführung

    Nach der zweiten Leichenschau

    Die verstorbene Person wird nach Mölln oder Kiel überführt. Dort ist ein Abschied am Kokon möglich.

  4. Umwandlung

    Etwa 40 Tage

    Auf Heu, Stroh und Blumen gebettet, wird der Körper im Kokon zu Erde.

  5. Beisetzung

    Etwa 7 bis 8 Wochen nach der Einbettung

    Die Erde wird in einem Tuch aus Naturfaser beigesetzt. Eine Trauerfeier am Grab ist möglich.

Wo die Erde beigesetzt wird

Für die Erde gilt wie für eine Urne die Friedhofspflicht. Gesetzlich geregelt ist die Beisetzung nur in Schleswig-Holstein, etwa auf Friedhöfen mit Gräbern für die Reerdigung oder auf einer pflegefreien Lebenswiese in Kiel. In Hamburg auf dem Friedhof Ohlsdorf und in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Erde ebenfalls schon beigesetzt. Eine gesetzliche Regelung gibt es dort nicht, die Friedhofsverwaltung entscheidet im Einzelfall. Das klären wir für Sie.

Den Wunsch in der Vorsorge festhalten

Den Wunsch nach einer Reerdigung können Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festhalten. Halten Sie dort auch eine zweite Wahl fest, etwa eine Erdbestattung oder Feuerbestattung. Sie greift, wenn kein Platz frei ist oder sich die Rechtslage ändert.

Weitere naturnahe Formen sind die Wald- und Baumbestattung und die Seebestattung auf Nord- und Ostsee. Einen Überblick gibt die Seite Bestattungsarten.

Häufige Fragen

Ist die Reerdigung in Bayern erlaubt?
Nein. Das bayerische Bestattungsgesetz lässt nur die Erd-, die Feuer- und die Seebestattung zu.
Kann ich mich aus Bayern trotzdem reerdigen lassen?
Ja. Die verstorbene Person wird nach Schleswig-Holstein überführt, dort ist die Reerdigung seit Juni 2026 dauerhaft erlaubt.
Kann die Erde im Oberland beigesetzt werden?
Nein. Gesetzlich geregelt ist die Beisetzung nur in Schleswig-Holstein. In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist sie im Einzelfall möglich, wenn die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Wie lange dauert eine Reerdigung?
Die Umwandlung dauert etwa 40 Tage. Die Beisetzung findet etwa sieben bis acht Wochen nach der Einbettung statt.
Gibt es eine Abschiednahme?
Ja, im Oberland vor der Überführung und auf Wunsch am Kokon in Mölln oder Kiel.
Gibt es Voraussetzungen?
Vorher ist eine zweite Leichenschau nötig. Die verstorbene Person sollte höchstens 120 kg wiegen und 2 m groß sein.
Was kostet eine Reerdigung?
Das hängt vor allem von der Überführung und der Grabstelle ab. Den Betrag nennen wir Ihnen im Erstgespräch. Rückruf anfordern

Im Sterbefall sind wir für Sie da

Ist ein Todesfall eingetreten, erreichen Sie uns telefonisch.