Bei der Reerdigung wird der Körper der verstorbenen Person in etwa 40 Tagen zu Erde. In Bayern ist das nicht zugelassen. Wir begleiten Sie trotzdem: mit dem Abschied im Oberland und der Überführung nach Schleswig-Holstein.
Die Reerdigung ist eine eigene Bestattungsart neben Erd- und Feuerbestattung. Die verstorbene Person wird in einem verschlossenen Kokon auf Heu, Stroh und Blumen gebettet. Über die Zufuhr von Luft arbeiten Mikroorganismen so stark, dass die Temperatur im Kokon in den ersten Tagen auf über 70 Grad steigt. Nach etwa 40 Tagen ist aus dem Körper Erde geworden.
Knochenreste werden zerkleinert und untergemischt. Beigesetzt wird die Erde in einem Tuch aus Naturfaser, ohne Sarg und ohne Urne. Das Grab lässt sich später bepflanzen.
Bestattungsrecht ist Ländersache. Das bayerische Bestattungsgesetz nennt in Art. 1 Abs. 1 drei Formen: Erd-, Feuer- und Seebestattung. Die Reerdigung gehört nicht dazu. Das bayerische Gesundheitsministerium hat 2023 bekräftigt, dass sie hier nicht zulässig ist.
Schleswig-Holstein hat die Reerdigung am 18. Juni 2026 als dritte Bestattungsart in sein Gesetz aufgenommen, nach einer mehrjährigen Erprobung mit wissenschaftlicher Begleitung. Wer im Oberland eine Reerdigung wünscht, wird deshalb dorthin überführt. Beigesetzt wird die Erde in der Regel ebenfalls dort. In Bayern ist das nicht erlaubt.
Bayern. Art. 1 Abs. 1 Bestattungsgesetz (BestG), Gesetzestext.
Schleswig-Holstein. Änderung des Bestattungsgesetzes, Beschluss des Landtags vom 18. Juni 2026 (Drucksache 20/4398), Mitteilung des Landtags.
Stand: November 2026
Wir beraten Familien im Oberland auch zu Bestattungsarten, die außerhalb Bayerns stattfinden, etwa zur Seebestattung. Bei der Reerdigung sieht der Ablauf so aus:
Sobald Sie uns anrufen
Wir klären, ob in den Anlagen ein Platz frei ist, und besprechen mit Ihnen die Grabstelle, in der Regel in Schleswig-Holstein.
In den ersten Tagen
Wir versorgen die verstorbene Person, hüllen sie in ein Tuch und gestalten mit Ihnen den Abschied.
Nach der zweiten Leichenschau
Die verstorbene Person wird nach Mölln oder Kiel überführt. Dort ist ein Abschied am Kokon möglich.
Etwa 40 Tage
Auf Heu, Stroh und Blumen gebettet, wird der Körper im Kokon zu Erde.
Etwa 7 bis 8 Wochen nach der Einbettung
Die Erde wird in einem Tuch aus Naturfaser beigesetzt. Eine Trauerfeier am Grab ist möglich.
Für die Erde gilt wie für eine Urne die Friedhofspflicht. Gesetzlich geregelt ist die Beisetzung nur in Schleswig-Holstein, etwa auf Friedhöfen mit Gräbern für die Reerdigung oder auf einer pflegefreien Lebenswiese in Kiel. In Hamburg auf dem Friedhof Ohlsdorf und in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Erde ebenfalls schon beigesetzt. Eine gesetzliche Regelung gibt es dort nicht, die Friedhofsverwaltung entscheidet im Einzelfall. Das klären wir für Sie.
Den Wunsch nach einer Reerdigung können Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festhalten. Halten Sie dort auch eine zweite Wahl fest, etwa eine Erdbestattung oder Feuerbestattung. Sie greift, wenn kein Platz frei ist oder sich die Rechtslage ändert.
Weitere naturnahe Formen sind die Wald- und Baumbestattung und die Seebestattung auf Nord- und Ostsee. Einen Überblick gibt die Seite Bestattungsarten.
Ist ein Todesfall eingetreten, erreichen Sie uns telefonisch.