Bestatter in Schongau & Umgebung
☎ Im Trauerfall anrufen: 0881 92 79 380 Beratungstermin vereinbaren
Kurz gesagt: Bestattung Nuscheler begleitet Bestattungen in Schongau. Die nächste Filiale liegt in Weilheim, Pöltnerstraße 5, Telefon 0881 92 79 380, im Sterbefall Tag und Nacht erreichbar. Die Stadt betreibt zwei Friedhöfe, den Stadtfriedhof bei der Sebastianskirche und den Waldfriedhof an der Schönlinderstraße. Die Ruhezeit beträgt 12 Jahre. Anders als in Peiting oder Weilheim zahlen Sie die Grabnutzungsgebühr einmalig für die ganze Ruhezeit, beim Urnenerdgrab 620 Euro, beim anonymen Urnengrab 1.900 Euro.
Wenn in Schongau ein Mensch stirbt, genügt ein Anruf unter 0881 92 79 380. Wir holen den Verstorbenen ab, egal ob zu Hause, im Pflegeheim oder in der Klinik, und besprechen mit Ihnen in Ruhe, was jetzt zu tun ist, ohne dass Sie sich schon am ersten Tag für Grab, Sarg oder Trauerfeier entscheiden müssen. Zeit ist da. Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung: wir organisieren die Beerdigung vollständig, stimmen die Termine mit der Friedhofsverwaltung ab und begleiten Sie bis zur Beisetzung.
Der Stadtfriedhof liegt bei der Sebastianskirche, der Waldfriedhof an der Schönlinderstraße. Beide haben ein Leichenhaus. Die Aussegnungshalle für Trauerfeiern steht im Waldfriedhof, was für die Planung den Ausschlag geben kann, wenn die Grabstelle im Stadtfriedhof liegt. Auch die Maße unterscheiden sich: im Waldfriedhof sind Einzelgräber einen Meter breit, im Stadtfriedhof 0,90 Meter, bei Familiengräbern stehen zwei Meter gegen 1,50 Meter. Im Stadtfriedhof darf die Stadt diese Maße im Einzelfall unterschreiten, weil der Platz begrenzt ist.
Die Satzung nennt Einzel- und Familiengräber für Erdbestattungen, Urnengräber, die Urnenwand, das Urnensammelgrab, Kindergräber und die Bestattung unter Bäumen. In einem Urnengrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. In der Urnenwand sind es je nach Reihe zwei bis vier. Ein Punkt ist beim Urnensammelgrab wichtig: Sie erwerben dort kein Grabrecht, die Urnen werden gemeinsam beigesetzt, die Anlage pflegt die Stadt, und eine spätere Umbettung an einen anderen Ort ist nach der Satzung ausgeschlossen. Das lässt sich nicht rückgängig machen.
Die Ruhezeit beträgt 12 Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr 7 Jahre. Für Urnen gilt dasselbe. Nach Ablauf der Ruhezeit können Sie das Nutzungsrecht jährlich verlängern.
Die Gebühren stehen in der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schongau vom 01.04.2024, die Ruhezeiten in der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 01.01.2006 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.01.2016.
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Ruhezeiten | |
| Ruhezeit Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, Sarg und Urne | 12 Jahre |
| Ruhezeit Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 7 Jahre |
| Grabnutzungsgebühr bei erstmaliger Zuteilung, für die Ruhezeit | |
| Sargerdgrab je Stelle | 600 Euro |
| Urnenerdgrab je Stelle | 620 Euro |
| Anlagengrab Urne je Stelle | 1.100 Euro |
| Urnengemeinschaftsgrab | 1.700 Euro |
| Anonymes Urnengrab | 1.900 Euro |
| Steinstele mit kleinem Grabplatz | 2.000 Euro |
| Bestattung unter Bäumen | 2.250 Euro |
| Wiesengrab Urne je Stelle | 2.600 Euro |
| Nische in der Urnenstele | 2.800 Euro |
| Nische in der Urnenwand, je nach Reihe | 2.550 bis 3.300 Euro |
| Anlagengrab Sarg je Stelle | 3.300 Euro |
| Wiesengrab Sarg je Stelle | 4.500 Euro |
| Kindergrab | 1 Euro |
| Belegungspauschale je Sterbefall, laufende Ruhezeit | 830 Euro |
| Belegungspauschale je Sterbefall, abgelaufene Ruhezeit | 120 Euro |
| Bestattungsgebühren der Stadt | |
| Herstellung eines Sargerdgrabes | 1.540 Euro |
| Herstellung eines Sargerdgrabes mit Tieferlegung | 2.470 Euro |
| Herstellung eines Urnenerdgrabes | 460 Euro |
| Öffnen und Schließen von Urnenwand, Urnenstele oder Bestattung unter Bäumen | 300 Euro |
| Sarg- oder Urnenträger je Person | 112,50 Euro |
| Leichenhaus pro Tag (max. 5 Tage) | 60 Euro |
| Sargkühlung pro Tag | 10 Euro |
| Aussegnungshalle inklusive Reinigung | 200 Euro |
| Verwaltungsgebühr je Sterbefall | 112,50 Euro |
Die Stadt erhebt diese Gebühren, bei uns erscheinen sie getrennt als durchlaufende Posten. Einen Aufschlag zahlen Sie darauf nicht.
Schongau gehört zu den teureren Friedhöfen im Einzugsgebiet. Die einzelne Position ist dabei selten auffällig, es ist die Summe: ein Urnenerdgrab liegt mit 620 Euro für zwölf Jahre bei rund 52 Euro im Jahr und damit im Rahmen der Nachbargemeinden, erst mit 830 Euro Belegungspauschale, 460 Euro Grabherstellung und 112,50 Euro Verwaltungsgebühr wird daraus eine deutlich größere Zahl. In Peiting und Weilheim wird stattdessen pro Jahr abgerechnet. Zum Vergleich: eine Urnengrabstätte in Peiting kostet 57 Euro im Jahr und 570 Euro für die zehnjährige Ruhefrist, die Grabherstellung dort 154 Euro, eine Belegungspauschale gibt es nicht. Wir rechnen Ihnen das vorher durch. Dann überrascht Sie der Gebührenbescheid der Stadt nicht.
Diese Frage kommt in Schongau oft. Die Satzung regelt, dass das Ausheben und Verfüllen des Grabes, das Versenken des Sarges, die Beisetzung der Urne und die Sargträger vom Friedhofspersonal der Stadt und von einem Bestattungsunternehmen erledigt werden, das die Stadt dafür beauftragt hat. Auf Ihre Wahl des Bestatters hat das keinen Einfluss. Sie beauftragen uns, wir übernehmen Überführung, Versorgung, Sarg oder Urne, Formalitäten und Trauerfeier und koordinieren die Arbeiten am Grab mit der Friedhofsverwaltung. Auch die Überführung von und zum Leichenhaus darf ausdrücklich ein Unternehmen durchführen, das nicht von der Stadt bestellt ist.
Bestattung Nuscheler
Pöltnerstraße 5, 82362 Weilheim
Telefon: 0881 92 79 380
Kommen Sie vorbei oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Zur Bestattungsvorsorge beraten wir Sie ebenfalls persönlich. Einen Überblick über alle Bestattungsarten und über die Baum- und Waldbestattung finden Sie ebenfalls auf unserer Seite.
Weil Schongau anders rechnet. Peiting, Weilheim und Peißenberg setzen eine Jahresgebühr an, Schongau erhebt die Grabnutzungsgebühr einmalig für die gesamte Ruhezeit von zwölf Jahren. Ein Urnenerdgrab kostet 620 Euro, umgerechnet rund 52 Euro im Jahr. Hinzu kommen 830 Euro Belegungspauschale, 460 Euro für die Herstellung des Urnenerdgrabes und 112,50 Euro Verwaltungsgebühr. Die Summe ist hoch, die Jahresgebühr für sich genommen nicht.
Eine Gebühr, die für jeden im Grab beigesetzten Sterbefall anfällt. Läuft die Ruhezeit noch, sind es 830 Euro. Ist sie abgelaufen, 120 Euro. Bei einer Nachbeisetzung in ein bestehendes Familiengrab kann die Pauschale der größte Einzelposten der städtischen Rechnung sein.
Ja. Die Wahl des Bestatters liegt bei Ihnen. Das von der Stadt beauftragte Unternehmen führt zusammen mit dem Friedhofspersonal die Arbeiten am Grab und die Trägerdienste aus, das wird über die städtischen Gebühren abgerechnet. Alles andere, von der Abholung über die Formalitäten bis zur Trauerfeier, übernehmen wir.
Die Friedhofs- und Bestattungssatzung nennt Einzel- und Familiengräber für Erdbestattungen, Urnengräber, die Urnenwand, das Urnensammelgrab, Kindergräber und die Bestattung unter Bäumen. Die Gebührensatzung führt zusätzlich Wiesengräber für Sarg und Urne, Anlagengräber, die Steinstele mit kleinem Grabplatz und das anonyme Urnengrab.
Die Verlängerung wird jährlich abgerechnet. Ein Sargerdgrab kostet 50 Euro im Jahr, ein Urnenerdgrab 51,67 Euro, die Bestattung unter Bäumen 187,50 Euro, ein Wiesengrab für Urnen 216,67 Euro. Kommt eine weitere Beisetzung dazu, fällt erneut die Belegungspauschale an.
An Sonn- und Feiertagen finden nach der Satzung keine Bestattungen statt. Den Termin stimmt das von der Stadt beauftragte Unternehmen mit den Hinterbliebenen ab, die Stadt behält sich vor, ihn aus wichtigem Grund zu verschieben. Wir melden die Bestattung an und halten den Termin für Sie nach.
Wir begleiten Beisetzungen und Trauerfeiern in Schongau und in der Umgebung, unter anderem in Altenstadt, Hohenfurch, Peiting und Steingaden. Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, wir sind im ganzen Pfaffenwinkel für Sie unterwegs.