Ein Ratgeber für Hinterbliebene
Witwenrente und Hinterbliebenenrente beantragen
Hinterbliebenenrente im Oberland: Sterbevierteljahr, 30-Tage-Vorschuss, große und kleine Witwenrente, Einkommensanrechnung und der Antrag Schritt für Schritt, mit den Formularen zum Download.
Persönliche Beratung: 08841 488615Die Hinterbliebenenrente ist für viele Witwen und Witwer die wichtigste finanzielle Stütze, und sie kommt nicht von allein: Alles muss beantragt werden, eine Frist ist besonders kurz.
Das Wichtigste in Kürze
- Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten zahlt die Rentenversicherung die volle Rente der verstorbenen Person, ohne Anrechnung des eigenen Einkommens. Nur auf Antrag.
- Vorschuss: Bezog die verstorbene Person bereits eine Rente, können Eheleute innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss beantragen.
- Große Witwenrente 55 Prozent, kleine Witwenrente 25 Prozent (auf zwei Jahre begrenzt).
- Ab dem vierten Monat wird eigenes Einkommen angerechnet, mit Freibetrag (seit 1. Juli 2026 rund 1.123 Euro netto).
Direkt herunterladen: Antrag HinterbliebenenrenteVorschuss (vorausgefüllt)
Das Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhalten Witwen und Witwer die volle Rente der verstorbenen Person, ohne Abschlag und ohne Anrechnung des eigenen Einkommens. Dieses Sterbevierteljahr soll die Umstellungszeit überbrücken, in der Miete und laufende Kosten unverändert weiterlaufen. War die verstorbene Person noch nicht in Rente, wird die Rente zugrunde gelegt, die ihr zugestanden hätte. Auch dann gilt: nur auf Antrag.
Der Vorschuss: warum die 30-Tage-Frist zählt
Wenn die verstorbene Person bereits eine Rente bezogen hat, gibt es für Eheleute einen schnellen Weg zum Geld: den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr, drei Monatsrenten in einer Summe. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag beim Renten Service der Deutschen Post eingehen; nötig sind im Kern Sterbeurkunde und Versicherungsnummer.
Wer die 30 Tage verpasst, verliert nicht die Rente, aber den schnellen Vorschuss. Deshalb sprechen wir Witwen und Witwer im Trauergespräch aktiv auf diese Frist an.
Formulare zum Download
- Antrag auf Hinterbliebenenrente (Vordruck R0500, Deutsche Rentenversicherung), PDF, rund 0,9 MB, Stand: 07/2023.
- Antrag auf den Vorschuss zum Sterbevierteljahr (Renten Service der Deutschen Post), von uns bereits mit den Daten der Bestattung Nuscheler (Murnau) als absendende Stelle vorausgefüllt, PDF, Stand: 09/2023. Bitte ausfüllen und bei einer Filiale der Deutschen Post abgeben.
Die jeweils aktuelle Fassung stellt die Deutsche Rentenversicherung im Formularpaket Witwenrente bereit. Bitte vor dem Absenden prüfen, ob eine neuere Fassung vorliegt.
Große oder kleine Witwenrente
Nach dem Sterbevierteljahr entscheidet sich, welche Rente dauerhaft fließt. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person (60 Prozent nach altem Recht für Ehen vor 2002, wenn ein Partner vor 1962 geboren ist), die kleine 25 Prozent, nach neuem Recht auf zwei Jahre begrenzt. Voraussetzung für die große Rente: eine bestimmte Altersgrenze (bei einem Sterbefall 2026 sind das 46 Jahre und 6 Monate, bis 2029 steigt sie auf 47 Jahre), Erwerbsminderung oder ein minderjähriges Kind. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben.
Eigenes Einkommen und Waisenrente
Ab dem vierten Monat wird eigenes Einkommen angerechnet, mit einem Freibetrag (seit 1. Juli 2026 rund 1.123 Euro netto im Monat, je waisenrentenberechtigtem Kind rund 238 Euro mehr). Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 Prozent abgezogen. Kinder erhalten eigene Renten: Halbwaisen 10 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent, gezahlt bis 18, in Ausbildung bis 27.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich die Witwenrente?
Bei der Deutschen Rentenversicherung. Beim Ausfüllen helfen kostenlos die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Versicherungsämter der Landratsämter Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen. Termine über das Servicetelefon 0800 1000 4800. Den Vorschuss beantragen Sie separat beim Renten Service der Deutschen Post, binnen 30 Tagen.
Wie hoch ist die Witwenrente ungefähr?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person (nach altem Recht 60 Prozent), die kleine 25 Prozent. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag mindert den Betrag um 40 Prozent des Übersteigenden.
Bekomme ich Witwenrente bei kurzer Ehe?
Bei Ehen unter einem Jahr vermutet das Gesetz eine Versorgungsehe und lehnt zunächst ab. Die Vermutung lässt sich widerlegen, etwa bei Unfalltod oder lange geplanter Heirat. Hier lohnt Beratung, notfalls Widerspruch.
Was passiert bei Wiederheirat?
Die Witwenrente endet mit der Wiederheirat. Zum Ausgleich gibt es auf Antrag eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresrenten, also 24 Monatsbeträgen der großen Witwenrente.
Wir sind für Sie da
Sie müssen den Weg durch Anträge und Fristen nicht allein gehen. Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie ruhig und verständlich: 08841 488615.

