Filiale Murnau +49 (0)8841 48 86 15
Filiale Peißenberg +49 (0)8803 63 99 37
Filiale Weilheim +49 (0)881 92 79 380‬

Erbrecht für Hinterbliebene: Testament, Erbfolge, Pflichtteil

Wenn ein Mensch stirbt, geht es zuerst um den Abschied. Früher oder später kommen aber auch Fragen zum Erbe auf: Wer erbt, wer kümmert sich, was gilt ohne Testament? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Begriffe und Abläufe des deutschen Erbrechts in verständlicher Sprache. Er ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber bei der ersten Orientierung.

Das Testament

Im Testament legt ein Mensch fest, wie sein Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Es geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Gültig ist ein Testament in zwei Formen: handschriftlich oder notariell. Ein handschriftliches Testament müssen Sie vollständig selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben, am besten mit Ort und Datum. Ein notarielles Testament setzt ein Notar auf und nimmt es in Verwahrung. Verheiratete wählen oft das Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder erst nach dem zweiten Todesfall erben.

Sinnvoll ist ein Testament vor allem, wenn Sie von der gesetzlichen Verteilung abweichen möchten, etwa bei Patchworkfamilien, bei unverheirateten Paaren oder wenn Sie Streit in der Familie vermeiden wollen.

Gut zu wissen: Ein verbreiteter Irrtum besagt, das Testament werde erst Wochen nach der Beerdigung geöffnet. Tatsächlich eröffnet das Nachlassgericht es, sobald es vom Tod erfährt, unabhängig von der Beisetzung. Wer zu Hause ein Testament findet, ist verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Gibt es kein gültiges Testament, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, wer erbt. Es ordnet die Verwandten in sogenannte Ordnungen:

  • Erste Ordnung: die Kinder und deren Nachkommen, also Enkel und Urenkel.
  • Zweite Ordnung: die Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen.
  • Dritte Ordnung: die Großeltern und deren Nachkommen.

Wer einer näheren Ordnung angehört, schließt die ferneren aus. Leben die Kinder noch, erben Geschwister oder Eltern also nichts. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen eigene Kinder an seine Stelle.

Was erbt der Ehepartner?

Der Ehepartner hat einen eigenen Anspruch neben den Verwandten. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Güterstand ab. Ohne Ehevertrag leben die meisten Paare in der Zugewinngemeinschaft. Dann erbt der überlebende Partner neben den Kindern die Hälfte, neben Eltern oder Geschwistern drei Viertel. Bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelten andere Quoten.

Unverheiratete Partner erben nach dem Gesetz nichts, auch nach vielen gemeinsamen Jahren nicht. Wer den Partner absichern möchte, kommt um ein Testament kaum herum.

Der Pflichtteil

Nahe Angehörige lassen sich nicht völlig vom Erbe ausschließen. Enterbt der Erblasser ein Kind, den Ehepartner oder, wenn keine Kinder da sind, die Eltern, steht diesen der Pflichtteil zu. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Geltend machen muss ihn der Berechtigte selbst, er verjährt in der Regel nach drei Jahren.

Das Erbe ausschlagen

Ein Erbe umfasst Vermögen und Schulden gleichermaßen. Ist ein Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe ausschlagen. Dafür haben Sie sechs Wochen Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung erfahren. Lebte der Verstorbene im Ausland oder halten Sie sich selbst im Ausland auf, sind es sechs Monate. Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht zur Niederschrift oder notariell beglaubigt. Wer die Frist verstreichen lässt, gilt als Erbe und haftet dann auch für die Schulden.

Wichtig für Hinterbliebene: Wer das Erbe ausschlägt, ist damit nicht automatisch von der Bestattungspflicht befreit. Die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen, richtet sich nach der Reihenfolge der nächsten Angehörigen und besteht unabhängig vom Erbe. Mehr dazu in unseren Fragen und Antworten rund um die Bestattung.

Wann ein Erbschein nötig ist

Der Erbschein weist gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt nach, wer Erbe ist. Beantragt wird er beim Nachlassgericht, die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Nicht in jedem Fall brauchen Sie einen. Liegt ein notarielles Testament vor, akzeptieren viele Stellen die eröffnete Urkunde als Nachweis. Ohne Testament ist der Erbschein dagegen meist erforderlich.

Der „Dreißigste"

Das Erbrecht kennt eine Schutzregel für die ersten Wochen. Angehörige, die mit dem Verstorbenen in einem Haushalt lebten und von ihm unterhalten wurden, dürfen in den ersten dreißig Tagen nach dem Tod die Wohnung weiter nutzen, und der gewohnte Unterhalt läuft weiter. So entsteht nicht von heute auf morgen eine Notlage. Im Testament kann der Erblasser etwas anderes bestimmen.

Kann ich mein Haustier bedenken?

Ein Tier kann nicht erben, weil es im rechtlichen Sinn nicht erbfähig ist. Sie können aber eine Vertrauensperson als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen und ihr die Auflage machen, sich um das Tier zu kümmern. Häufig verbindet man das mit einem Geldbetrag für die Versorgung. So ist das Tier nach Ihrem Tod versorgt.

Erbe und Steuer

Erbschaftsteuer fällt erst an, wenn der Nachlass über dem persönlichen Freibetrag liegt. Die Freibeträge sind nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt: Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, entferntere Erben und Nichtverwandte 20.000 Euro (Stand 2026). Wie viel Steuer darüber hinaus anfällt, hängt von der Steuerklasse und der Höhe des Erbes ab. Für Ihre persönliche Situation lohnt sich der Gang zum Steuerberater.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Fragen zu Testament, Pflichtteil, Ausschlagung oder Steuer wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei den ersten Schritten nach einem Todesfall sind wir an Ihrer Seite und stellen auf Wunsch den Kontakt her.

Im Sterbefall sind wir für Sie da
Ist ein Todesfall eingetreten, erreichen Sie uns telefonisch.
Über Bestattung Nuscheler

Bestattung Nuscheler sieht sich als traditionelles Bestattungsunternehmen mit Sitz in Murnau, Peißenberg und Weilheim. Neben der klassischen Erdbestattung bietet es jegliche Leistungen rund um die Feuerbestattung, die meistgefragte Art der Beisetzung, an. Durch eine hauseigene Druckerei ist es Bestattung Nuscheler möglich, auch kurzfristige Wünsche des Trauerdrucks zu realisieren.

Weiterführende Links

Copyright by Bestattung Nuscheler. Alle Rechte vorbehalten.

Copyright by Bestattung Nuscheler. Alle Rechte vorbehalten.